Tätigkeitsbereiche
|
|
Rechtsanwälte haben umfassendste Vertretungsbefugnis und sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Der Anwalt ist ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Das umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Sie helfen bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten und vertreten ihre Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen.
Arbeitsrecht
Strafrecht
Skirecht
Internetrecht
Vertragsverfassung
Beratung im Zivilrecht insbesondere Schadensersatz (Verkehrsunfälle)
Vertretung vor Verwaltungsbehörden
|
|